Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 08.04.2020, 08:59 (vor 1480 Tagen) @ zimmi2000

unser Arbeitgeber möchte bei einer externen Einstellung nach Aktenlage entscheiden. Aus meiner Sicht ist aber bei Vorliegen einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsentscheidung nach Aktenlage nicht möglich, da damit ja der §165 SGB IX (Einladungspflicht im öffentlichen Dienst) ausgehebelt wird. Hier handelt es sich um einen Bewerber, der der nach dem Ausschreibungsprofil fachlich geeignet ist und damit eine Einladung nicht !!! entbehrlich wäre.

Wie seht Ihr das ?? Geht eine Aktenlageentscheidung ohne Vortsllungsgespräche, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen vorliegt ??

Hallo zimmi,

er kann gerne nach Aktenlage entscheiden, wenn in diesem Zusammenhang der schwerbehinderte Bewerber eingestellt wird. ;-)

Wenn dein AG tatsächlich dem § 165 SGB 9 unterliegt, muss es Auswahlgespräche geben. Auch Corona dauert nicht ewig. Eine Notlage müsste ausführlich und nachvollziehbar begründet werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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