Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Allgemeines)

Luculus, Sunday, 12.04.2020, 19:12 (vor 1477 Tagen) @ albarracin

Sehe ich auch so. Einzig bei Beamten wäre die Entscheidung nach Aktenlage (Beurteilungen) möglich. Bei diesen ist auch tatsächlich eine Beförderung nach Beurteilung vorgesehen. Bei unseren klagefreudigen Feuerwehrbeamten wird nur noch danach entschieden. Das ginge aber nur bei Beamtenstellen, sind Beschäftigte dabei wären wir wieder beim Vorstellungsgespräch...


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