Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Allgemeines)

zimmi2000, Wednesday, 08.04.2020, 11:29 (vor 1481 Tagen) @ garda

Tja, hier kommt es eben nicht zur Einstellung aller SB-Bewerber. Da würde es also zur Ablehnung eines SB ohne ein Vorstellungsgespräch kommen.
Aus meiner Sicht ist man damit aber einen Schritt zu weit, für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt das Thema Aktenlageentscheidung im Raume steht, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Bewerbers vorliegt. Aus meiner Sicht nein.
Und ja, Vorstellungsgespräche via Skype sind möglich, wenn man sie den führen möchte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion