Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 12.04.2020, 23:41 (vor 1477 Tagen) @ Hotte

Eine Verwaltung schreibt eine Beamtenstelle aus. Es bewirbt sich ein sb Beamter, fachlich gegeignet, von einer anderen Verwaltung. Habe ich das richtig verstanden, das hier entgegen § 165 SGB IX nach Aktenlage entschieden werden kann, und der sb Bewerber nicht eingeladen werden muss, weil er Beamter ist? Das erscheint mir seltsam

Hallo Hotte, wenn das Luculus so pauschal gemeint haben sollte wie geschrieben, wäre das voll daneben. In § 165 SGB IX wird bekanntlich nicht unterschieden zwischen Stellen von Beamten und Arbeitnehmern. Dort kommt weder das Wort Beamter noch Arbeitnehmer vor, sondern „Menschen“. Und unter diesem Begriff fallen nun mal beide.

Gruß,
Cebulon


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