COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen (Allgemeines)

WoBi, Monday, 20.04.2020, 15:02 (vor 1475 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

hier könnten die 10 Punkte nach dem "Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus" helfen, die der Bundesarbeitsminister Heil als Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt hat:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html

Zu diesem erweiterten Arbeitsschutz / der Pressemitteilung gibt es einen Diskussionsbeitrag unter: https://fma.reha-recht.de/index.php/Thread/757-Schutz-der-Kontaktpersonen-von-Risikopersonen/?postID=2382#post2382

Dort wird u.a. durch Herrn Düwell ausgeführt:
"Besteht wegen einer Behinderung oder einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, so muss der Arbeitgeber nach § 618 BGB Schutzmaßnahmenergreifen. Wo es möglich ist, muss der Arbeitgeber dem Betroffenen einen Einzelarbeitsplatz zuweisen oder die Arbeit von zu Hause im Homeoffice zulassen.
Bei schwerbehinderten Menschen muss er zudem nach § 164 Abs. 4 SGB IX alle ihm zumutbaren technischen und organisatorischen Möglichkeiten für eine risikogeminderte behinderungsgerechte Beschäftigung ausschöpfen. Dazu gehört auch die Schaffung der erforderlich technischen Infrastruktur und der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice. Hier kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres das Entstehen übermäßiger Kosten nach § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX einwenden. Dieser Einwand kann nach § 164 Abs. 4 Satz 2 SGB IX nur erhoben werden, wenn sich der Arbeitgeber zuvor redlich aber erfolglos, um finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsagentur und um Förderung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beim Integrationsamt bemüht hat."

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Gruß
Wolfgang


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