COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen (Allgemeines)
Hallo,
Arbeitsbedingungen können sich durch die Pflicht zum MNS so stark verändern, daß es eine neue Gefährdungsbeurteilung geben muß.
Für (schwer-) behinderte Beschäftigte gelten natürlich weiter die gesetzlichen Ansprüche gemäß § 164 Abs. 4 und 207 SGB IX. Auch gem. § 164 Abs. 4 SGB IX muß ggfs. erneut (betriebs-) ärztlich geprüft werden, ob diese veränderten Arbeitsbedingungen zu neuen Belastungen führen, auf die der AG reagieren muß.
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&Tschüß
Wolfgang