COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 26.04.2020, 12:19 (vor 1469 Tagen) @ Georgina

Hallo,

Arbeitsbedingungen können sich durch die Pflicht zum MNS so stark verändern, daß es eine neue Gefährdungsbeurteilung geben muß.

Für (schwer-) behinderte Beschäftigte gelten natürlich weiter die gesetzlichen Ansprüche gemäß § 164 Abs. 4 und 207 SGB IX. Auch gem. § 164 Abs. 4 SGB IX muß ggfs. erneut (betriebs-) ärztlich geprüft werden, ob diese veränderten Arbeitsbedingungen zu neuen Belastungen führen, auf die der AG reagieren muß.

--
&Tschüß

Wolfgang


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