COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen (Allgemeines)

Georgina, Sunday, 26.04.2020, 13:44 (vor 1469 Tagen) @ albarracin

Arbeitsbedingungen können sich durch die Pflicht zum MNS so stark verändern, daß es eine neue Gefährdungsbeurteilung geben muß.
Für (schwer-) behinderte Beschäftigte gelten natürlich weiter die gesetzlichen Ansprüche gemäß § 164 Abs. 4 und 207 SGB IX. Auch gem. § 164 Abs. 4 SGB IX muß ggfs. erneut (betriebs-) ärztlich geprüft werden, ob diese veränderten Arbeitsbedingungen zu neuen Belastungen führen, auf die der AG reagieren muß.

Ok danke :-)
Das ist ein guter Hinweis....der Gang zum Betriebsarzt wäre also angebracht. ;-)
Kann sich daraus also ergeben, dass derjenige vom Präsenzunterricht befreit wird und Alternativen gefunden werden müssen wie zB digitaler Unterricht?


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