COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen (Allgemeines)
Arbeitsbedingungen können sich durch die Pflicht zum MNS so stark verändern, daß es eine neue Gefährdungsbeurteilung geben muß.
Für (schwer-) behinderte Beschäftigte gelten natürlich weiter die gesetzlichen Ansprüche gemäß § 164 Abs. 4 und 207 SGB IX. Auch gem. § 164 Abs. 4 SGB IX muß ggfs. erneut (betriebs-) ärztlich geprüft werden, ob diese veränderten Arbeitsbedingungen zu neuen Belastungen führen, auf die der AG reagieren muß.
Ok danke
Das ist ein guter Hinweis....der Gang zum Betriebsarzt wäre also angebracht.
Kann sich daraus also ergeben, dass derjenige vom Präsenzunterricht befreit wird und Alternativen gefunden werden müssen wie zB digitaler Unterricht?