COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen (Allgemeines)

Peachy, Hannover, Thursday, 25.06.2020, 16:28 (vor 1409 Tagen) @ Vertigo

Hallo zusammen,
bei uns ist nun ein Fall: Mitarbeiterin immunsupprimiert bei MS, Pflegefachkraft im stationären Bereich, war bis dato krank geschrieben, weil sie Sorge vor einer Infektion bzw. dann eines schwerwiegenden Verlaufs einer Coronainfektion hat und den Dienstgeber um eine Umsetzung in einen patientenfernen Bereich gebeten. Der DG argumentiert, dass es definierte und ausreichende Schutzmaßnahmen und -Mittel gibt. Und wenn sie dienstfähig sei, dann spräche nichts gegen den normalen Einsatz. Da hat er wohl Recht, da es vor Corona auch andere Infektionskrankheiten gab und gibt.
Dagegen hat der DG den Schwangeren aus Fürsorge ein Beschäftigungsverbot erstellt (=bezahlte Freistellung). Wäre dies uU eine Ungleichbehandlung nach AGG?


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