Abmahnung von schwerbehinderten Azubi (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 21.04.2020, 14:38 (vor 2374 Tagen) @ albarracin

Hallo,

weiter ist hier auch der § 167 Abs 1zwingend vom AG zu beachten.

(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.

Das eine Abmahnung das Beschäftigungsverhältnis gefährden kann ist unbestritten.
https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/lexikon-fuer-die-schwerbehindertenvertretung/A/abmahnung.html

--
mfg Monica


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