Abmahnung von schwerbehinderten Azubi (Allgemeines)
Bitte beachten: es gibt ein Urteil zu diesem Thema "Beteiligung der SBV bei einer Abmahnung"
Die SBV hat keinen Anspruch auf eine generelle Beteiligung vor dem Ausspruch einer Abmahnung.
Eine Beteiligungspflicht kann aber bestehen, wenn es um den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile i.S.v. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gehe.
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2017 – 7 TaBV 1/17
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LG
Sandunika