Abmahnung von schwerbehinderten Azubi (Allgemeines)
Hallo,
übrigens, auch der BR wird/ ist im Zusammenhang mit einer Abmahnung im Boot. Nur halt nicht, im Gegensatz zur SBV, vor der Abmahnung. Der BR halt nur gem. § 167 Abs 1 SGB IX. Dieses dann ggf. im Nachgang, muss aber nicht sein. Ein "guter" BR überzeugt den AG hier den BR auch vorher zu beteiligen. Denn es gibt genügend Punkte wo ein AG auf den BR angewiesen ist.
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mfg Monica