Abmahnung von schwerbehinderten Azubi (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
Hallo,
angesichts so einiger Deiner bisherigen Fragen solltest Du Dich mal lieber selbst fragen, ob Du wirklich die fachliche Qualifikation hast für so ein verantwortungsvolles Amt.
ich glaube den § kennt jede SBV, von daher finde ich deine Antwort (wie schreib ich das nun ohne dich zu beleidigen?) …(mir fällt da nichts passendes ein).
Die Antwort hättest Du Dir nämlich nach Lesen des Gesetzes und ggfs. der dazugehörigen Kommentierung (hast Du überhaupt einen Kommentar und falls ja, benutzt Du ihn auch?) gaaaanz leicht selbst beantworten können.
Denn das das hier
Der Betriebsrat wird bei einer Abmahnung nicht informiert, von daher hätte dies ja auch für die SBV so gelten können.
falsch ist, lernt man schon in jedem SBV1-Seminar, wenn es halbwegs qualifiziert ist. Hätte es für "alle Angelegenheiten" eine Ausnahme gegeben, hätte die auch im Gesetz selbst drinstehen müssen.
Und wer hier schon seit 5 Jahren angemeldet ist, hätte auch schon so manches Posting genau zu Bedeutung und Umfang dieser Vorschrift mitbekommen können.
Viele GrüßeChristian
Kopfschüttelnd
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&Tschüß
Wolfgang