Abmahnung von schwerbehinderten Azubi (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.04.2020, 10:51 (vor 2373 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

wenn Du es für zielführend hältst, mit dem Modus "beleidigte Leberwurst" Deine offensichtlichen inhaltlichen Schwächen zu kaschieren, dann mache es, wenn Du Dich damit besser fühlst.

Wenn Du aber hier in einem Forum, bei dem man auch immer damit rechnen muß, daß Arbeitgeber mitlesen, mit Klarnamen agierst, zeigt das nur Deine fehlende Professionalität. Über das Stöckchen muß niemand springen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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