Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Allgemeines)
Hallo,
die von Dir zitierte Rechtsprechung ist überholt.
Das BVerfG hat mittlerweile (1 BvL 7/14; 1 BvR 1375/14; jeweils vom 6.6.2018) -klargestellt, daß das BAG mit der "Erfindung" einer starren 3-Jahres-Frist, die sich an keiner Stelle im Gesetz finden läßt, seine Rechtsprechungskompetenz weit überschritten hatte und verfassungswidrig als "Quasi-Gesetzgeber" tätig wurde.
Das BVerfG schließt zwar nicht aus, daß nicht jedes "Zuvor-Arbeitsverhältnis" angerechnet werden muß, hat aber vom BAG andere Kriterien im Einzelfall verlangt.
Das BAG ist diesem mittlerweile auch in Einzelfällen nachgekommen ( vergl. ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG, Rn 98f mit Verweis auf mehrere BAG-Urteile 2018/2019)
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&Tschüß
Wolfgang