Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 23.04.2020, 12:12 (vor 2372 Tagen) @ maiklewa

eine Bekannte war vor über zehn Jahren als Assistentin im Bereich des Kinderzuschlags bei der BA-angehörigen Familienkasse befristet für 6 Monate angestellt. Jetzt sind befristete Stellen der BA als Fachassistenten im Kundenportal ausgeschrieben: "Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021.
Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen."

Bewerben kann sie sich, aber würde sie aufgrund der Vorbeschäftigung gleich eine Absage bekommen oder würde lt. BVerfG da eine erneute Befristung bejaht?

Jetzt nochmal und auf deutsch: du verlangst hier auch eigentlich keine Rechtsberatung sondern eine Prophezeiung. Für weltanschauliche und religiöse Anliegen ist dieses Forum nicht zuständig.

Deine Frage kann nicht sinnvoll beantwortet werden. Die Bundesagentur riskiert bei einer Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz das sich der Beschäftigte einklagt und vermutlich auch gewinnt. Es gibt keine Regel, weil das Gesetz keine Regel enthält. Der Gesetzgeber wollte das nicht.

All dies steht einer Befristung mit einem Sachgrund natürlich nicht im Wege.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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