Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Allgemeines)
Hallo,
es gibt hier derzeit keinen "Automatismus" und bei zwingenden Gesetzen ist es völlig wurscht, was im Arbeitsvertrag abweichend festgelegt wird.
Das BAG hat noch keine umfassende Neudefinition gefunden, aber eines der seither gefällten Einzelfallurteile hat selbst bei einer Frist von knapp 8 Jahren ein "vorher"-Arbeitsverhältnis iSd § 14 TzBfG bejaht.Siehe BAG vom 23.1.2019, 7 AZR 733/16:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=21852
Eine starre, allein auf Fristen gerichtete Betrachtung ist laut BVerfG unzulässig. Vielmehr müssen mehrere Gesichtspunkte wie zB Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses mitberücksichtigt werden.
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&Tschüß
Wolfgang