Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Allgemeines)
D. h. grundsätzlich, je kürzer die vorherige Befristung und/oder der damalige Einsatzbereich war ein vollkommen anderer, als der jetzige desto größer die Chance auf eine weitere Befristung.
Ich weiß, Rechtsberatung ist nicht erlaubt, aber mal so rein fiktiv:
eine Bekannte war vor über zehn Jahren als Assistentin im Bereich des Kinderzuschlags bei der BA-angehörigen Familienkasse befristet für 6 Monate angestellt. Jetzt sind befristete Stellen der BA als Fachassistenten im Kundenportal ausgeschrieben: "Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021.
Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen."
Bewerben kann sie sich, aber würde sie aufgrund der Vorbeschäftigung gleich eine Absage bekommen oder würde lt. BVerfG da eine erneute Befristung bejaht?