Corona-Regelung (Allgemeines)

SGBFreak, Sunday, 31.05.2020, 13:45 (vor 1427 Tagen) @ Cebulon

Wow Cebulon,

es wurden mir sehr viele Anregungen gegeben, um ein paar Argumente in der Hand zu haben diese Erkläung zu beleuchten/zu kippen!
Der Hintergrund für diese "Erklärung" liegt sicher in der "Unsicherheit" des AG was Arbeitssicherheit und das Direktionsrecht betrifft!
Die 1. Aussage unseres AG "eine Krankmeldung wäre am sichersten" für den Betrieb, ist absurd u. müsste spätestens nach 6 Wochen scheitern, da dann Gehaltseinbußen (Krankengeld) durchschlagen und der grundsätzliche Arbeitswillen ja nicht abgelehnt werden kann. Egal ob mit Infektionsschutz-Gesetz oder ohne !
Home-Office bei einer Risikogefährdeten Reinigungskraft - kann ich mir schwerlich vorstellen - !
Also um den Betrieb zu schützen sollen jetzt umgekehrt alle vermehrt zuhause bleiben die eine Risikopotenzial darstellen ...? Soweit so klar!
Dann könnte der AG sein Direktionsrecht doch auch anwenden und eine Freistellung/Teilfreistellung anstatt Fürsorgepflicht mit voll Home-Office vorzuheucheln. Wir haben z.B.eine Regelung bzgl. der Kinderbetreuung die es den Erziehungsberechtigten erlaubt mit einer Freistellung auch Stundenweise zu Hause Home-Schooling mit ihren Schützlingen zu machen.
Bei manchen Behinderungsarten ist ein Homeoffice-Arbeits-Platz nur mit größerem Aufwand zu bewerkstelligen.
Wer trägt dann die Kosten, die vielleicht in 3-4 Monaten nie mehr gebraucht werden?
Oder wie im Fall der Reinigungskraft schlicht und ergreifend - wegen der Arbeitsschuld - unmöglich sind!

Auch werden wir auf Dauer nicht alle SB-Angestellten die Risikogefährdet sind ins Homeoffice umschulen können - und für den Rest ihres Lebens dort belassen können - ?
Was sagt denn das AGG (Allgem. Gleichbehandlungsgesetz) darüber?
Ich würde mich freuen, wenn noch weitere Beiträge zu dieser Diskussion geschrieben werden, denn es ist mit Sicherheit kein Einzelfall.
Beste Grüße


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