Corona-Regelung (Allgemeines)

Luculus, Thursday, 04.06.2020, 22:03 (vor 1414 Tagen) @ SGBFreak

Da sollte man doch lieber prüfen ob der Arbeitgeber in seiner Verwaltung schon neue Gefährdungsbeurteilungen "Corona" erstellt hat. Ich habe grade richtig damit zu tun weil mich alle Bereiche vorbildlich beteiligen *uff* Jeden Tag trudeln aus den Abteilungen die Corona-Beurteilungen ein und ich schau die durch.
Dann gibt es neu bei uns eine Information zum Thema Risikopersonen. Da versucht man die rechtlichen Aspekte zusammen zu fassen und Leitlinien zu geben. Wer bei uns ein ärztliches Attest hat wird zum Arbeitsmediziner geschickt um die Auswirkungen am tatsächlichen Platz zu prüfen.

Schwerbehinderte Menschen haben nicht prinzipiell ein höheres Risiko bei einer Corona Erkrankung. wenn das Risiko aber erhöht ist (COPD, Immunerkrankung...) hat der AG jedoch eine erhöhte Fürsorgepflicht und die SBV sollte ins Boot geholt werden wenn es keine sofortige einvernehmliche Lösung gibt. Zur Not und wenn homeoffice nicht möglich ist (Reinigungskraft) muss der AN ggf, bezahlt freigestellt werden. Der AN bietet seine Arbeitskraft an, der AG kann sie wegen des erhöhten Risikos und der Fürsorgepflicht nicht annehmen - also Annahmeverzicht. Bei uns sind viele im Homeoffice und sollten in den letzten Wochen ihre Stellenbeschreibung erstellen. Der AG im ÖD kann nicht kündigen oder in Kurzarbeit schicken, hat aber auch keine entsprechende Arbeit.


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