Corona-Regelung (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 31.05.2020, 17:48 (vor 1419 Tagen) @ SGBFreak

... anstatt Fürsorgepflicht mit voll Home-Office vorzuheucheln. Bei manchen Behinderungsarten ist ein Homeoffice-Arbeits-Platz nur mit größerem Aufwand zu bewerkstelligen. Wer trägt dann die Kosten, die vielleicht in 3-4 Monaten nie mehr gebraucht werden?

Hallo, leider hast Du meine Fragen nicht wirklich beantwortet. Ich sehe grds. auch nicht, dass da generell Fürsorge „vorgeheuchelt“ wird durch Angebote – soweit geeignet für Homeoffice bzw. für Telearbeit – ganz im Gegenteil. In vielen Unternehmen ist das gang und gäbe, wird weit verbreitet sehr erfolgreich praktiziert. Und wenn die Dienststelle alle IT-Kosten fürs Homeoffice übernimmt, so braucht sich da die SBV nicht sorgen. Und ob Corona-Virus in drei bis vier Monaten Geschichte ist, erscheint mehr als zweifelhaft: Selbst das BMI geht davon aus, dass nicht vor April 2021, wenn man den soeben (befristet bis 31.03.2021) in Kraft getretenen neuen § 37 Abs. 3 BPersVG ansieht zu „Video- oder Telefonkonferenzen“ des Personalrats oder etwa den neu angefügten § 43 Abs. 2 BPersVG zu PR-Sprechstunden „mittels Videokonferenz“. NB: Aufwendungen für Homeoffice sind u.U. von Steuer absetzbar, schreibt der Focus.

Wenn man sich die Massenausbrüche in Göttingen oder in Jerusalem ansieht bzw. geplante Maskenpflicht-Abschaffung in Thüringen, wird das wohl noch weitaus länger dauern ohne einen wirksamen Impfstoff, der in ausreichender Menge vorhanden ist. Wann das der Fall ist, kann seriös von niemandem vorausgesagt werden. Bestimmte Impfstoffe schützten ohnehin noch nie zu 100 Prozent, sondern z. B. Influenza-Impfung leider teilweise nur weit weit darunter. „Nach Angaben des Göttinger Tageblatt sei es zur Infektion mutmaßlich bei der Feier zum muslimischen Zuckerfest (Fastenbrechen)“ in Göttingen gekommen im Zusammenhang mit dem Ende des Ramadans: „Rasanter Anstieg: Großfamilien in Göttingen missachten Hygieneregeln“.

SB-Angestellten die risikogefährdet sind

Dieses wäre viel zu pauschal generell eine derartige undifferenzierte Risikogefähdung zu unterstellen: Nicht bei jedem sbM sind schwere Corona-Krankheitsverläufe zu erwarten – auch wenn das gern so im Web einfach unterstellt und behauptet wird für alle behinderten und schwerbehinderten Menschen.
Zum kritischen Krankheitsverlauf gibts bisher eher vages, lückenhaftes Wissen. Neue Hinweise scheinen nun aber Forscher aus Essen/Wuhan (40 Patienten) und München (89 Patienten) gefunden zu haben – aber jeweils nur anhand relativ geringer ausgewerteter Fälle.

Das ändert nichts daran, dass ich dieses unprofessionelle Corona-Formular eher „unterirdisch“ finde. Zu Rechten und Pflichten zum Homeoffice im Betrieb vgl. Überblick DGB-Rechtsschutz und hier.

Gruß,
Cebulon


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