Corona-Regelung (Allgemeines)

Luculus, Sunday, 07.06.2020, 18:52 (vor 1413 Tagen) @ SGBFreak

Für viele MA gab es keine Arbeiten fürs Homeoffice bzw keine Zugänge. Daher hat der AG bzw. seine Erfüllungsgehilfen die MA nach Hause geschickt mit der Auflage im "Homeoffice" eine Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen. Wir haben leider für viele Stellen nur Beschreibungen die uralt sind, daher war schon ein guter Ansatz dahinter aber natürlich nicht für zum Teil X Wochen. Was sollte der AG machen? Es gab den Kurzarbeitertarifvertrag noch nicht, im Büro durfte er die MA nicht beschäftigen, Kundenverkehr fand nicht statt...Also wurde alles an Aufgaben zusammengesammelt was möglich war.


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