Auswahlverfahren - Gleichstellung lediglich beantragt (Einstellung)

DSBV, München, Thursday, 18.06.2020, 11:29 (vor 1408 Tagen)

Hallo,
ich melde mich noch mal:
Ein Bewerber mit GdB 40 bringt zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs lediglich den Gleichstellungsantrag mit, über den aber noch nicht entschieden ist. Ist der jetzt im Auswahlverfahren so zu behandeln, als ob er gleichgestellt wäre? Soweit ich weiß, gilt die Gleichstellung ja rückwirkend zum Datum der Antragstellung. Auf der sicheren Seite wäre man also, wenn man ihn als gleichgestellt betrachten würde, aber besteht hierzu auch die Pflicht?

Danke!
DSBV


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion