Auswahlverfahren - Gleichstellung lediglich beantragt (Einstellung)
Hallo DSBV,
ich würde es so einschätzen, dass du als SBV kein Recht hast an dem Auswahlgespräch teilzunehmen, da einfach die Rechtsgrundlage fehlt. Bisher ist der Bewerber ja tatsächlich nicht gleichgestellt.
Viele Grüße
Simone