Auswahlverfahren - Gleichstellung lediglich beantragt (Einstellung)

garda, Berlin, Friday, 19.06.2020, 09:17 (vor 1378 Tagen) @ DSBV

Na ja, aus dem Neumann/Pahlen hab ich zum 152er, Rn.20: "Die Gleichstellung tritt mit dem Tage des Eingangs des Antrags, also rückwirkend, in Kraft".

Natürlich, habe ich ja auch bestätigt. Das hat aber keine nachträglichen Auswirkungen auf Bewerbungsverfahren oder auf die Vertretung der Betroffenen durch die SBV.

Im laufenden Bewerbungsverfahren kann und soll die erteilte Gleichstellung nachgereicht werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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