Auswahlverfahren - Gleichstellung lediglich beantragt (Einstellung)
Ist der im Auswahlverfahren so zu behandeln, als ob gleichgestellt?
Laut Ansicht des ArbG Berlin, 17.10.2017 - 16 BV 16895/15, ja,
nach derzeitiger Meinung BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18, nein.
Das alles ist natürlich höchst unbefriedigend, wenn man weiß, wie zögerlich wegen Corona die Gleichstellungsanträge von der Bundesagentur teilweise bearbeitet werden, da Personal abgezogen wurde.
Gruß,
Cebulon