Auswahlverfahren - Gleichstellung lediglich beantragt (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 18.06.2020, 15:03 (vor 1380 Tagen) @ DSBV

Also ein Nachweis über den Antrag reicht nicht aus?

Nein, das genügt nach herrschender Meinung und aktueller Rechtsprechung nicht.

Den Unterschied kann man so verdeutlichen:

Eine Schwerbehinderung besteht bereits, sie wird durch das Amt nur festgestellt.

Eine Gleichstellung wird - wenn die notwendigen Nachweise erbracht worden sind - erst nach Prüfung dieser Umstände zugesprochen, sie hat also nicht bereits bestanden.

Die Rückdatierung auf das Antragsdatum soll den Antragsteller begünstigen der rechtzeitig einen Antrag gestellt hat aber das Verfahren hat sich eben leider hingezogen. Das wird überall im Rechtsbereich der Sozialgesetzbücher so gemacht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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