Einladung (Einstellung)

Holländermichel, Gevelsberg, Monday, 13.07.2020, 11:36 (vor 1395 Tagen)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

vielleicht könnt ihr mir helfen.
Wir haben bei der Besetzung einer Stelle 2 Vorstellungsrunden. Die erste Runde wurde unter Leitung des Personalchefs durchgeführt. In der 2ten Vorstellungsrunde schaut sich unser Dienststellenleiter als Letztentscheider die Bewerber an, die noch übrig sind. Jetzt haben sich auf die ausgeschriebene Stelle Schwerbehinderte beworben und sind auch zur ersten Runde unter Leitung des Personalchefs eingeladen worden. Sie sollen jedoch nicht zur zweiten Runde mit dem Dienststellenleiter eingeladen werden.

Ich habe dazu zwei Fragen die ich in die Runde werfen möchte:
1) Ist dieses Verfahren noch Benachteiligungsfrei im Sinne des AGG oder müsste der Personalrat (bin ich auch) eine Einstellung mit Hinweis auf das nicht benachteiligungsfreie Verfahren ablehnen?
2) Nach dem NOMOS- Kommentar zu § 165 Rd.34 hat die SBV kein eigenes Recht die Einladung eines Bewerbers durchzusetzen. Jedoch kann sie die betroffene Person auf einen möglichen Schadenersatzanspruch hinweisen. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage ob die Einladungspflicht für BEIDE Vorstellungstermine besteht (wörtlich:"...werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen."). Dem Sinn der Vorschrift nach, den Arbeitgeber im persönlichen Gespräch zu überzeugen, würde ich eine Verpflichtung bejahen, auch wenn man argumentieren kann das ja bereits der Personalchef nicht überzeugt worden ist. Kennt jemand dazu Rechtsprechung?

Ach ja, es betrifft den Bereich ÖD.
Vielen Dank vorab.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion