Einladung (Einstellung)

Holländermichel, Gevelsberg, Monday, 13.07.2020, 14:11 (vor 1395 Tagen) @ albarracin

Das ist schwierig das zu beantworten.
Es handelt sich um eine reine Verwaltungsstelle für die, nach dem TVÖD, eigentlich die Zugangsvoraussetzung der A1 sein sollte. Ausgeschrieben wurde aber mit "...A 1 oder Bürokaufleute." Ausgesondert wurden die schwerbehinderten Bewerber weil sie "nicht überzeugt" haben. Sie haben auch keinen A1. Eingeladen in die 2te Runde wurden Bewerber mit dem A1, jedoch auch ein Bewerber ohne A1. Die Begründung "haben nicht überzeugt" ist mir zu schwammig, zumindest bei einem der schwerbehinderten Bewerber sehe ich das auch anders. Das ist aber meine persönliche Ansicht. Ich beabsichtige daher zunächst von meinem Anhörungsrecht Gebrauch zu machen, sehe das aber eher etwas schwach. Für mich stellt sich die Frage ob Schwerbehinderte das Recht haben zu allen Gesprächen eingeladen zu werden und ob die Nichteinladung zu einem zweiten Termin ohne die OFFENSICHTLICHE NICHTEIGNUNG eine Benachteiligung darstellt. Wären zu dem zweiten Termin ausschließlich Kandidaten mit dem A1 eingeladen worden neige ich dazu die Benachteiligung zu verneinen.


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