Arbeitszeitbetrug (Kündigung)

SBVBHV, Bremerhaven, Thursday, 10.09.2020, 11:27 (vor 1321 Tagen) @ Tane

Grüße,

ich bin kein Fachmann, die schlauen Leute werden bestimmt noch etwas dazu schreiben.

Die erste Frage, die ich mir stelle, Warum kann jeder bei jeden die Arbeitsnachweise anschauen,manipulieren? Thema Datenschutz? Warum hat die Kollegin dieses nicht im Arbeitsnachweis korrigiert
Welche Behinderung hat die Kollegin? Warum ist die Kollegin früher gegangen?
Arbeitszeitbetrug ist schwerwiegend und kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen auch bei Schwerbehinderten.

mfg SBVBHV


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