Arbeitszeitbetrug (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.09.2020, 13:30 (vor 1547 Tagen) @ Tane

Hallo,

natürlich ist Arbeitszeitbetrug eine ernste Verfehlung und kann ggfs. auch ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung führen.

Trotzdem würde ich als SBV in meinem Anhörungsschreiben bestreiten, daß die Verfehlung so ernsthaft ist, daß dies eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt.
Darüber hinaus solltest Du vorsorglich natürlich auch an die Fehler- und Manipulationsanfälligkeit der Zeiterfassung anführen
Und dann sind da noch die sozialen Gesichtspunkte wie zB Schwerbehinderung, Alter, evtl. Familienstand und Unterhaltspflichten, die Du ggfs. anführen kannst.

Schreibe so viel Gesichtspunkte - möglichst sauber strukturiert - auf, wie Dir einfallen und sende Deine Stellungnahme auch gleich vorsorglich an das IA, damit sie schon vorliegt, wenn das IA seine Prüfung beginnt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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