Interne Ausschreibung-Privatunternehmen (Einstellung)

Vertigo, Saarland, Monday, 28.09.2020, 09:25 (vor 1299 Tagen) @ WoBi

"Der gleichgestellte Beschäftige hätte sich gar nicht bewerben müssen, wenn vor Ausschreibung der Arbeitgeber geprüft hätte, ob der neue, frei oder freiwerdende Arbeitsplatz mit einem bereits schwerbehinderten / gleichgestellten Beschäftigten nach § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX besetzt werden könnte. Bei der Prüfung von § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX hat der Arbeitgeber gemäß § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX die SBV und den BR zu beteiligen."

Hallo WoBi,
das heißt doch, dass eine interne Stelle nicht ausgeschrieben werden müsste, wenn es innerhalb des Unternehmens eine/n ausreichend qualifizierte/n schwerbehinderte/n oder gleichgestellte/n Mitarbeiter/in gibt, der/die diese Stelle besetzen könnte und auch möchte.

Sollte eine solche schwerbehinderte/r Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für die neue Stelle eine kurze Weiterbildung benötigen, müsste sie dann auch eingestellt werden und wäre kein Bewerbungsverfahren nötig?
Er oder sie hätte ja keine gleiche Eignung gegenüber externen Bewerbern oder internen nicht schwerbehinderten
Bewerbern die eine erforderliche Weiterbildung hätten.

Wird schwierig, wenn es beispielsweise interne nicht behinderte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gibt, die diese Ausbildung schon vorweisen könnten.

Müssen Stellen nicht immer generell ausgeschrieben werden? Wenn auch nur im Minimum intern?
Die Arbeitgeber argumentieren immer damit, dass andere Bewerber, die vielleicht nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind und eventuell besser qualifiziert sind, dadurch benachteiligt werden.
Auch möchte der Arbeitgeber nicht warten, bis eine Fortbildung/Weiterbildung erreicht ist, sondern die Stelle sofort (am besten gestern schon) mit jemandem besetzen, der die Fortbildung oder Weiterbildung schon hat.

Ich versuche immer durch gute Argumentation oder das Aufzeigen von Hilfen (Antrag auf Teilhabe oder eventuell finanziell unterstützte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch das IA oder die RV) den Arbeitgeber zur Geduld aufzurufen. Und dass diese/r Mitarbeiter/in durch eine Umbesetzung auf Dauer einen leidensgerechteren Arbeitsplatz hätten.
Meist sollen und müssen die Stellen aber umgehend besetzt werden. Der Arbeitgeber möchte nicht warten, bis diese Weiterqualifizierung stattgefunden hat, zumal die Beantragung solcher Hilfen auch noch weitere Zeit in Anspruch nimmt.

Gruß

--
Gruß
Vertigo


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