Interne Ausschreibung-Privatunternehmen (Einstellung)

WoBi, Thursday, 01.10.2020, 17:15 (vor 1274 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

bitte den BR intensiv einbinden. Nur der BR kann dich hier im Rahmen seiner Mitbestimmung mit Nachdruck gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen. Auch der BR kann geeignete schwerbehinderte Beschäftigte vorschlagen. Durch einen Vorschlag wird der Argumentation einer Nichteignung durch den Arbeitgeber vorgegriffen. Denn der BR und/oder SBV schlagen doch nur aus Ihrer Sicht geeignete Kolleginnen und Kollegen vor.;-) Falls der Arbeitgeber nicht selbst auf die vorgeschlagene(n) Person(en) kommt. Der Arbeitgeber hat vorrangig zu prüfen. SBV und BR haben den Arbeitgeber zu überwachen, dass er diese Aufgabe auch durchführt.

Eine fehlende Anforderungen als notwendige Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung der Personen darf nicht mit der Aneignung von Fähigkeiten z.B. während der Einarbeitungsphase gleichgesetzt werden.

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Gruß
Wolfgang


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