Probezeitkündigung (Allgemeines)
Ein Azubi der eine bisher nicht anerkannte Behinderung hat, soll in der Probezeit gekündigt werden. Antrag ist zwar gestellt aber wird nie rechtzeitig beschieden. Eigentlich hätte der Antrag schon in der Kindheit gestellt werden müssen (Asperger) aber dies wurde versäumt. Beschulung erfolgte über eine Förderschule allerdings wurden später Schulabschlüsse nachgeholt. Die Behinderung ist offensichtlich und wurde angegeben.
Könnte sein, dass der Vorgang nächste Woche durch den Personalrat geht. Höchstwahrscheinlich wird das Benehmen nicht hergestellt da die Begründung nicht ausrechend ist.
Ich vermute aber mal die SBV ist nicht zuständig, oder? Was wäre wenn die Behinderung später rückwirkend attestiert würde? Auch da vermute ich dass es keine Auswirkungen hätte?
Hey
schau mal hier:
§ 173 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX
...(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für schwerbehinderte Menschen,
1.
deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht oder.....
Kein Kündigungsschutz .
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."