Probezeitkündigung (Allgemeines)
Moin moin Lucullus,
Du bist im öffentlichen Dienst. Gibt es bei Dir eine Inklusionsvereinbarung oder aber einen Erlass der Landesregierung von der Dein Betrieb auch erfasst ist (Fürsorgeerlass, Schwerbehindertenrichtlinien o.ä.) in dem, wie bei uns in Niedersachsen steht, dass Antragssteller*innen ab Antragsstellung wie Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte zu behandeln sind, bis über den Antrag entschieden wurde? Wenn ja sollte der Azubi dringend dem Personalmanagement mit Eingangsbestätigung die Antragsstellung bekannt geben, dann wärest Du mit im Boot.
Falls Du nicht im Landesdienst tätig bist, müsstest Du im Erlass schauen, ob hier auch zu den Kommunen etwas geregelt ist.
Liebe Grüße
Hendrik