Probezeitkündigung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 23.10.2020, 09:57 (vor 2189 Tagen) @ WoBi

Hallo,

da der Bewertungsrahmen für Autismus unterhalb von 50 beginnt, dürfte es schwer sein, eine "offensichtliche" Schwerbehinderung zu begründen.

@Hotte: Natürlich beginnt der Kü-Scutz erst nach 6 Monaten, aber viele AG übersehen (noch), daß die neu vorgeschriebene Anhörung der SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX keine "Karenzzeit" kennt, sondern ab dem ersten Tag gilt. Da wäre evtl. ein Ansatzpunkt gewesen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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