Probezeitkündigung (Allgemeines)
Hallo,
da der Bewertungsrahmen für Autismus unterhalb von 50 beginnt, dürfte es schwer sein, eine "offensichtliche" Schwerbehinderung zu begründen.
@Hotte: Natürlich beginnt der Kü-Scutz erst nach 6 Monaten, aber viele AG übersehen (noch), daß die neu vorgeschriebene Anhörung der SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX keine "Karenzzeit" kennt, sondern ab dem ersten Tag gilt. Da wäre evtl. ein Ansatzpunkt gewesen.
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&Tschüß
Wolfgang