Probezeitkündigung (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 23.10.2020, 11:48 (vor 2189 Tagen) @ Hendrik1

genau deshalb habe ich geschrieben:
Falls Du nicht im Landesdienst tätig bist, müsstest Du im Erlass schauen, ob hier auch zu den Kommunen etwas geregelt ist.

Genau das ist falsch: Nur dann, falls z.B. eine Stadt solche staatlichen Erlasse für anwendbar erklärt, müsste Kommune da reinschauen, sonst nicht. Der Staat kann nicht einfach per Erlass „zu den Kommunen“ was verbindlich regeln. Das ist ausgeschlossen, wäre völlig belanglos - alles wäre insoweit unwirksam und nichtig! (Art. 28 Absatz 2 GG). Da gibt’s insoweit keinerlei staatliches Weisungsrecht.

Wäre klar verfassungswidrig, würde u.a. Grundgesetz aushebeln. Eine Stadt muss sich zwar an Gesetze halten, nicht aber an die staatlichen Erlasse (Verwaltungsvorschriften) wie hier im eigenen Wirkungskreis.

Gruß,
Cebulon


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