Probezeitkündigung (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 23.10.2020, 11:17 (vor 2189 Tagen) @ Hendrik1

Falls Du nicht im Landesdienst tätig bist, müsstest Du im Erlass schauen, ob hier auch zu den Kommunen etwas geregelt ist.

Hallo, ob in einem solchen Erlass einer Landesregierung dazu was steht oder nicht, ist für Kommunen prinzipiell schnurz egal und unverbindlich. Allenfalls dann und nur dann, wenn und soweit Kommunen solche staatl. Verwaltungsvorschriften für anwendbar erklären, wären solche Erlasse auch für Kommunen anwendbar, sonst nicht von Verfassungs wegen wegen der „Selbstverwaltung“! Der Staat kann insoweit für Kommunen lediglich unverbindlich empfehlen wie etwa in Niedersachsen laut 1.1 Schwerbehindertenrichtlinien, aber nie und nichts verbindlich regeln.

Gruß,
Cebulon


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