Probezeitkündigung (Allgemeines)
Hallo Lucukus,
wie offensichtlich ist die Behinderung?
Beim Blick in die VersMedV steht unter :
"3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)
Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen
- ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10–20,
- mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30–40,
- mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50–70,
- mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80–100.
Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist."
Wie stark sind die Auswirkungen? Je nach diesen kann ein GdB angenommen werden. Eine Gleichstellung während der Ausbildung ist auch bei einem GdB unter 30 durch die Agentur für Arbeit möglich. Nicht nur ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, sondern auch die Gleichstellung beantragen. Vor Kündigungsausspruch!
Aber es ist immer zu bedenken, dass es sich um eine Kündigung während der Probezeit handelt und deshalb verringerte Hürden für eine Auflösung des Vertrages bestehen.
--
Gruß
Wolfgang