Kann Firma Mitarbeiter ins Homeoffice schicken? (Umgang mit Arbeitgeber)

PolWol, Friday, 20.11.2020, 11:43 (vor 1260 Tagen) @ bifavi

Danke für die Antworten und die Anregungen. Habe deshalb einige gute Fragen an die Juristen stellen können. Die Personalabteilung hat mir dazu als Antwort einige Auszuge aus einem "Leitfaden zu Home Office und mobilen Arbeiten" mit dem Titel "Arbeiten im Home Office in Zeiten von Corona" von Bertram/Walk/Falder als Begründungen zugesendet.
Im Internet wird das Werk von Arbeitgeber und -verbände verdächtig gelobt.
In einem Auszug wird auf § 106 GewO eingegangen, welches im Rahmen des Direktionsrechtes die Bestimmung zum Ort der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber festlegbar ist.

Weiter wird mit "Darüber hinaus müsste derjenige Arbeitnehmer, der in dieser Situation die Erbringung der Arbeitsleistung im Home Office verweigert und sich stattdessen darauf beruft, er könne seine Arbeitsvergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs des Arbeitgebers auch ohne Erbringung seiner Arbeitsleistung fordern, damit rechnen, dass er letztlich ohne Arbeitsvergütung da steht: Selbst wenn die Anweisung der Tätigkeit im Home Office nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt wäre und der Arbeitnehmer dementsprechend nicht verpflichtet wäre, im Home Office zu arbeiten, würde der Vergütungsanspruch des Arbeitgebers dennoch entfallen, wenn er eine anderweitige Verdienstmöglichkeit böswillig unterlassen würde. Böswillig unterlassen wäre der anderweitige Erwerb dann, wenn der Arbeitnehmer eine ihm zumutbare anderweitige Tätigkeit bei dem bisherigen Arbeitgeber ablehnt." ein Zwang für die Arbeit im Home Office aufgebaut. Diese Ausführung/Ableitung wird durch die Autoren mit dem BAG-Urteil 5 AZR 564/10 vom 17.11.2011 und 5 AZR 422/06 vom 07.02.2007 begründet.

Damit wird nun bei Verweigern von Home Office mit der Reduzierung des Einkommens gedroht, um die Tätigkeitsanordnung im Home Office zu erzwingen.
Keiner der betroffenen KollegInnen kann es sich finanziell leisten, das dadurch aufgezeigte Risiko einzugehen. Was kann die SBV hier noch tun, zumal im BR wenig Unterstützung zu erwarten ist. Hier ist mehr die Haltung dies durch eine Betriebsvereinbarung wegen Corona dem Arbeitgeber zu ermöglichen.


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