Antrag auf Einladung zu BR BA Sizung (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 20.01.2021, 19:17 (vor 1185 Tagen) @ eleonore75

Hallo,

irgendwie scheint Dein erstes Grundseminar nicht so ganz gewirkt zu haben.
Denn Du "kannst" nicht nur zu ASA und BA eingeladen werden, sondern Du mußt zu allen Ausschüssen des BR einschließlich WA (falls vorhanden), BA und auch dem Monatsgespräch eingeladen werden.
Die dazugehörige zwingende und ausnahmslose Vorschrift gibt es sogar doppelt, nämlich nicht nur in § 178 Abs. 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
sondern auch im § 32 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__32.html
Das Recht existiert auch völlig unabhängig von der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung. Ob die Geschäftsleitung das nicht möchte, ist dabei völlig uninteressant.
Und ein BR, der anscheinend bei der GL erst mal nachfragt, ob denn die Teilnahme der SBV an BR-Sitzungen genehm wäre, sollte sich sowieso mal Fragen nach seinem Amtsverständnis stellen.

Und da die Teilnahme an derartigen Sitzungen nicht nur Dein gutes Recht aufgrund Deines Mandates, sondern auch eine Pflicht ist, ist die Zeit natürlich zu vergüten - ggfs. auch einschließlich Fahrtkosten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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