Beteiligungsrechte von MAV+BR im Bewerbungsverfahren bei fehlender SBV (Umgang mit BR / PR)

garda, Berlin, Tuesday, 09.02.2021, 09:49 (vor 1175 Tagen) @ Anja Steinhoff

Hallo Anja,

eine SBV ist eine SBV, eine MAV ist eine MAV.

Eine MAV kann und muss alle Beschäftigten vertreten. Nicht einmal bei Kirchens kann kirchliches Recht eine MAV zur SBV machen. Nur die SBV kann die Rechte aus dem SGB IX wahrnehmen, die ausdrücklich der SBV zugedacht werden. Eine Vertretung durch die allgemeine Personalvertretung ist nicht vorgesehen.

Es gilt also weiterhin die Aufforderung eine SBV zu wählen, denn sie ist nicht ersetzbar, auch nicht durch die MAV.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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