Beteiligungsrechte von MAV+BR im Bewerbungsverfahren bei fehlender SBV (Umgang mit BR / PR)

Anja Steinhoff ⌂, Essen, Friday, 12.02.2021, 14:07 (vor 1171 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank.

Wir haben nach § 24 (2) MAVO eine erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung. Somit sollte der § 180 (1) SGB IX erfüllt sein, auch wenn die MAVO mit § 52 der "Mitwirkung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" lediglich mit überschaubaren Regelungen Rechnung trägt. Der Hinweis auf die Gesamt-SBV erfolgt hier (leider) nicht.

Ein schönes Wochenende!
VG
Anja


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