Beteiligungsrechte von MAV+BR im Bewerbungsverfahren bei fehlender SBV (Umgang mit BR / PR)

Anja Steinhoff ⌂, Essen, Tuesday, 09.02.2021, 09:58 (vor 1175 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

das ist mir schon klar und sollte selbstverständlich das Anliegen einer jeder MAV sein. :-)
Meine Frage war jedoch etwas differenzierter - auch mit Bezug auf §28a MAVO und die darin genannten Verweise auf das SGB IX.

VG
Anja


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