Beteiligungsrechte von MAV+BR im Bewerbungsverfahren bei fehlender SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo Michael,
das ist mir schon klar und sollte selbstverständlich das Anliegen einer jeder MAV sein.
Meine Frage war jedoch etwas differenzierter - auch mit Bezug auf §28a MAVO und die darin genannten Verweise auf das SGB IX.
VG
Anja