Beteiligungsrechte von MAV+BR im Bewerbungsverfahren bei fehlender SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
Du hast deswegen nichts gefunden, weil es diese "Ersatzzuständigkeit" bei fehlender SBV nicht gibt - nicht für BR,PR und auch nicht für MAV.
Die (Ersatz-)Wahrnehmung der Rechte der SBV durch BR,PR, MAV könnte nur aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. im kirchlichen Bereich durch MAVO erfolgen. Diese Rechteübertragung gibt es aber eben nicht.
Und der von Dir zitierte § 28a MAVO ist nur ein allgemeiner "Programmsatz" ohne konkrete rechtliche Auswirkung. Und von der Übertragung von Rechten der SBV auf die MAV oder BR steht da erst recht nichts.
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&Tschüß
Wolfgang