Weitergabe von Inhalten aus vertraulichen Gesprächen (Umgang mit Arbeitgeber)

Rainer, Würzburg, Wednesday, 31.03.2021, 18:26 (vor 1121 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,
danke für deine Antwort.

Ich wurde natürlich von der ersten Vertrauensperson dazu beauftragt und das Wort Beliebtheitsskala habe ich im Gespräch nicht verwendet. Sollt nur zum besseren Verständnis beitragen.

Ich habe nun auch eine Antwort von der HSBV.
Da ich von er ersten Vertrauensperson dazu beauftragt wurde, ist die Form gewahrt und ich durfte tätig werden.
Die Einholung von Informationen und Äußerung von Bedenken mit Namensnennung zum Schutze der Interessen der Schwerbehinderten, damit hier keine Benachteiligung entsteht, war auch angemessen.
Der Vorgesetzt hätte hier also Verschwiegenheitplicht gehabt und hat, da hier personenbezogene Daten und da reicht schon die der Name xyz, daher gegen den Datenschutz verstoßen.

Ich habe nun mal den Datenschutzbeauftragten gesprochen und es wird geprüft.

Gruß
Rainer


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