Weitergabe von Inhalten aus vertraulichen Gesprächen (Umgang mit Arbeitgeber)

Remhagen, NRW, Tuesday, 06.04.2021, 06:17 (vor 1116 Tagen) @ Rainer

Hallo,
ich bin noch nicht sehr lange stellv. SBV und konnte bis jetzt noch keine Schulung besuchen (Coronabedingt) und
daher benötige ich euer Wissen.
In der Behörde, in welcher ich tätig bin, kam das Gerücht auf, dass wir für ein Reihenimpfung vorgesehen sind und ich wurde von verschiedenen Kollegen befragt, ob die SBV hiervon etwas weiß. Nachdem der SBV nichts bekannt war, führte ich ein Telefonat mit dem dafür zuständigen Vorgesetzten. Er wurde zu Beginn des Gespräches darüber informiert, dass ich in meiner Eigenschaft als stellv. SBV anrufe.
Er bestätigte mir, dass eine Impfung geplant sei, ob aber jeder der möchte auch berücksichtigt wird, kann er mir nicht sagen. Weiter sagte er, dass der Koll. xyz mit der Erstellung einer Liste beauftragt wurde. Da der Herr xyz aber schon mit einigen Koll. verbale Auseinandersetzungen hatte und auf der Beliebtheitsskala nicht gerade an erster Stelle steht, äußerte ich hier Bedenken, dass evtl. hier die Objektivität auf der Strecke bleibt.
Ein paar Tage später erhielt ich vom Koll. xyz nun eine E-Mail und er beschwerte sich über meine geäußerten Bedenken. Dem Inhalt nach konnte er es nur von dem Vorgesetzten haben.
Ich stellte den Vorgesetzten zur Rede und sagte zu ihm, dass unser Gespräch vertraulich gewesen sei. Er sagte nur, dass es seine Pflicht gewesen sei den Herrn xyz über unser Gespräch zu informieren.

Darf er den Inhalt des Gespräches mit der Nennung meines Namens überhaupt weitergeben?

Sorry, aber was soll an diesem Gespräch denn besonders vertraulich sein? Der Chef hat durchaus das Recht, alle Beteiligten zu einem Vorgang zu hören. Außerdem betrifft der Vorgang alle Kollg. im Betrieb.

--
MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)


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