Weitergabe von Inhalten aus vertraulichen Gesprächen (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.04.2021, 10:49 (vor 1108 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

Hallo,

ich finde, dass in einer solchen Angelgenheit bei dem ein Mitarbeiter und die SBV betroffen sind zuerst der Personal/Betriebsrat von dem Vorgesetzten informiert gehört hätte.

Meinst Du das ernst? Fehlt es da etwas an Grundlagenwissen?

Für was hat man denn diese Mitarbeitervertretungen die für solche Fälle z.T. auch geschult sind ...

Ach ja, und die SBV ruht sich darauf aus und muß sich nicht schulen lassen?

Bei uns in der Verwaltung wurde sogar eine anonueme Anzeige eines Mitarbeiters an den Chef 1:1 weitergeleitet !!!
Was will man da noch machen ???

Wenn man den Sachverhalt offensichtlich nicht differenziert durchdringt, hat man natürlich auch keine Handlungskompetenz.

--
&Tschüß

Wolfgang


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