Weitergabe von Inhalten aus vertraulichen Gesprächen (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
ich finde, dass in einer solchen Angelgenheit bei dem ein Mitarbeiter und die SBV betroffen sind zuerst der Personal/Betriebsrat von dem Vorgesetzten informiert gehört hätte.
Für was hat man denn diese Mitarbeitervertretungen die für solche Fälle z.T. auch geschult sind ...
Somit wäre die Schweigepflich gewahrt - bevor eine Eintscheidung getroffen wird!
Falls das Gremiunm eine zusätliche Beratung durch den Datenschutzbeauftragen braucht - bitteschön!
Bei uns in der Verwaltung wurde sogar eine anonueme Anzeige eines Mitarbeiters an den Chef 1:1 weitergeleitet !!!
Was will man da noch machen ???
Grüße