Fragebogen Gleichstellung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 29.04.2021, 10:38 (vor 2001 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

diese Aussage von Dir

Ich sehe das Vorgehen der Betriebsräte sehr kritisch vor allem in Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung zumal die betroffenen Kollegen darüber nicht informiert werden.

ist so nicht richtig. Am Ende des Gleichstellungsantrages wird jede/r Antragsteller/in deutlich hervorgehoben über die idR notwendige Befragung von "Betriebs-/Personalrat (Stellen nach § 93 SGB IX)" informiert und muß für diese Befragung eine separate Zustimmung geben.
Und mit dieser Formulierung sind immer die Gremien insgesamt gemeint und die Zustimmung bezieht sich ebenfalls auf die Gremien.

Außerdem hat man immer mal jemanden in Gremien der es mit der Verschwiegenheit nicht so genau nimmt. Daher ist da Datensparsamkeit oberstes Gebot.

Das ist ein Problem der jeweiligen Gremien. Abgesehen von Deiner unzulässigen Pauschalisierung müssen halt diese Gremien immer wieder dahingehend sensibilisiert werden, daß das Ausplaudern halt kein Kavaliersdelikt ist.

Wenn Du aber den Datenschutz so sehr betonst, frage ich mich auch, ob Dir für dieses evtl. hochriskante Handeln,

Wobei ich auch mit Erlaubnis der Betroffenen mich mit dem Arbeitgeber zusammensetze und ihm seinen Part in die Feder flüstere. ;-)

die möglichen Gefahren bewußt sind, weil Du evtl. dem Arbeitgeber für die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses die Argumente quasi "frei Haus" lieferst.
Ich habe hier als SBV eine absolute und strikte Trennlinie gegenüber dem AG, denn es ist im Einzelfall für den AN besser, wenn sich der AG nur oberflächlich und unsubstantiiert äußert.

--
&Tschüß

Wolfgang


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