Fragebogen Gleichstellung (Allgemeines)
Wir (SBV) erklären in der MAV Sitzung kurz die Hintergründe > MA mit behinderungsbedingten Einschränkungen, der nicht mehr so kann wie der AG es wünscht oder verlangt < Außer dem Namen des MA werden keinerlei Daten/Diagnosen benannt, dann wird im Gremium die Zustimmung zum GL Antrag beschlossen.
Wie schon vorher beschrieben, ist bei der Stellungnahme die Zusammenarbeit der SBV mit der Interessenvertretung entscheidend, damit die Stellungnahmen den gleichen Tenor haben.
Bei uns im KH werden diese Stellungnahmen ausschließlich von der SBV verfasst, da wir als SBV die Fälle am Besten kennen. Wir leiten dann unsere Stellungnahme (nach vorheriger Information und mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Betroffenen) an die MAV weiter, die diese Stellungnahme dann etwas umschreibt, aber vollinhaltlich übernimmt und dann werden beide Stellungnahmen zusammen an die AA schickt.
Da wir im Antrag immer schreiben : "der AG soll zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gehört werden" bekommt er nur selten ein Anfrage. Ob und was dann der AG dann schreibt, ist dessen Angelegenheit.
LG Hanna